1 | Vorwort
Die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe ist seit fünf Jahrzehnten erfolgreich im Bereich des Verkehrswegebaus tätig und leistet so ihren Beitrag zur positiven Weiterentwicklung von Wirtschaftsräumen. Den unternehmerischen Erfolg verdankt sie ihren rund 2.500 Mitarbeitenden. Im Gegenzug stellt die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe durch hohe Anforderungen an sichere und faire Arbeitsbedingungen sicher, dass sie von ihren Mitarbeitenden als sozial verantwortlicher und zuverlässiger Arbeitgeber wahrgenommen wird.
Durch kontinuierliche Fortschritte im Bereich des Umweltmanagements trägt sie zudem aktiv zu einem weiteren Kernanliegen, dem Schutz der natürlichen Ressourcen der Erde, bei.
Gegenüber ihren Geschäftspartnern und der Gesellschaft hat die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe den Anspruch als ehrlicher, verantwortungsbewusster und nachhaltig wirtschaftender Partner aufzutreten. Größten Wert legt sie daher auf ein integres Geschäftsverhalten und die Einhaltung sämtlicher im Einzelfall geltenden Gesetze.
Auch von ihren Nachunternehmern und Lieferanten erwartet Bickhardt Bau Integrität und ein gesetzestreues, ethisches Verhalten, das den im Folgenden dargestellten Anforderungen entspricht.
2 | Keine Korruption
Nachunternehmer und Lieferanten wirken jeder strafbaren oder unethischen Einflussnahme auf Entscheidungen von Bickhardt Bau oder anderen Unternehmen und Institutionen aktiv und konsequent entgegen und gehen gegen Bestechlichkeit und Bestechung im eigenen Unternehmen vor.
3 | Fairer und freier Wettbewerb
Nachunternehmer und Lieferanten halten sich an sämtliche kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und beteiligen sich nicht an illegalen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen.
4 | Steuerehrlichkeit sowie Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Nachunternehmer und Lieferanten beachten sämtliche anwendbaren steuer-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitenden. Sie gehen effektiv gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor.
5 | Wahrung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie respektvolles Miteinander
Nachunternehmer und Lieferanten achten die Gesundheit, Sicherheit und Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeitenden und verpflichten sich den Prinzipien eines respektvollen, fairen und nichtdiskriminierenden Umgangs. Sie beschäftigen und entlohnen ihre Mitarbeitenden auf der Basis fairer und gesetzeskonformer Verträge und erkennen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen verankerten Menschenrechte an.
Bei der Achtung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen handelt es sich um:
Bickhardt Bau erwartet in diesem Zusammenhang die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen und verweist auf die Einhaltung der veröffentlichten Grundsatzerklärung. In dieser Grundsatzerklärung werden die geltenden Vorschriften explizit beschrieben.
6 | Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Bickhardt Bau erwartet von ihren Nachunternehmern und Lieferanten, dass sie die geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen einhalten und zum Wohle ihrer Beschäftigten eine sichere und unschädliche Arbeitsumwelt gewährleisten. Sie müssen daher die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern, die im Zusammenhang mit oder während ihrer Arbeit auftreten können.
7 | Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften
Bickhardt Bau legt großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde und den Schutz der Umwelt. Von ihren Nachunternehmern und Lieferanten erwartet die Unternehmensgruppe, dass sämtliche einschlägigen Umweltvorschriften und internationalen Übereinkommen über Umweltstandards eingehalten werden. Abfallmengen und schädliche Umwelteinflüsse, etwa Emissionen in Luft, Wasser und Boden, sind nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind die folgenden internationalen Umweltschutzübereinkommen der Vereinten Nationen zu beachten:
Bickhardt Bau erwartet in diesem Zusammenhang die Einhaltung der internationalen Umweltschutzübereinkommen und verweist auf die Einhaltung der veröffentlichten Grundsatzerklärung. In dieser Grundsatzerklärung werden die geltenden Vorschriften explizit beschrieben.
8 | Datenschutz
Nachunternehmer und Lieferanten beachten die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in Bezug auf ihre Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner und treffen technische und administrative Sicherheitsvorkehrungen vor Verlust, Zerstörung, Manipulation oder Zugriff durch unberechtigte Dritte.
9 | Beachtung der Anforderungen des Verhaltenscodex durch Nachunternehmer und Lieferanten
Es ist das unternehmerische Selbstverständnis von Bickhardt Bau und zugleich die Erwartung an alle Nachunternehmer und Lieferanten, dass im Hinblick auf die Geschäftsbeziehungen zur Bickhardt Bau Unternehmensgruppe alle jeweils anwendbaren Gesetze und die branchenüblichen unternehmensethischen Standards eingehalten werden. Nachunternehmer und Lieferanten sind daher verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis alle für den Vertragsgegenstand maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sowie den ihm von Bickhardt Bau übermittelten Verhaltenscodex und die darin geregelten spezifischen Vorgaben und Pflichten zu beachten.
Nachunternehmer und Lieferanten unterstützen die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe bei der Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Sorgfaltspflichten-Prozesse durch aktive und wahrheitsgemäße Beteiligung und Mitwirkung.
Insbesondere im Hinblick auf die in dem Verhaltenscodex zum Ausdruck kommenden menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen von Bickhardt Bau gilt – vor dem Hintergrund der Umsetzung der Pflichten nach dem deutschen Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – Folgendes:
10 | Bickhardt Bau Hinweisgebersystem
Bickhardt Bau hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das jeder Person – nicht nur den eigenen Mitarbeitenden, sondern auch Dritten (z. B. Mitarbeitenden von Nachunternehmern und Lieferanten) – die Möglichkeit bietet, auf mögliche Compliance-Verstöße sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Sofern gewünscht, können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Nähere Informationen zur Funktionsweise und zum Ablauf des Hinweisgebersystems finden Sie hier.
Nachunternehmer und Lieferanten haben den Verdacht auf einen Verstoß gegen Vorschriften, Gesetze und den hiesigen Verhaltenscodex zu melden. Sie tragen dafür Sorge, die Meldekanäle der Bickhardt Bau Unternehmensgruppe in ihrem Unternehmen angemessen zu kommunizieren.
11 | Ihr Ansprechpartner
Bei Fragen und/oder Anmerkungen zu den Inhalten dieses Verhaltenscodex können sich Nachunternehmer und Lieferanten an den Compliance Officer der Bickhardt Bau SE oder an den zentralen Menschenrechtsbeauftragten der Bickhardt Bau Unternehmensgruppe wenden.
Dieser Verhaltenscodex befindet sich auf dem Stand vom 1. Januar 2024.