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Verhaltenscodex für Nachunternehmer und Lieferanten

1 | Vorwort

Die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe ist seit fünf Jahrzehnten erfolgreich im Bereich des Verkehrswegebaus tätig und leistet so ihren Beitrag zur positiven Weiterentwicklung von Wirtschaftsräumen. Den unternehmerischen Erfolg verdankt sie ihren rund 2.500 Mitarbeitenden. Im Gegenzug stellt die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe durch hohe Anforderungen an sichere und faire Arbeitsbedingungen sicher, dass sie von ihren Mitarbeitenden als sozial verantwortlicher und zuverlässiger Arbeitgeber wahrgenommen wird.

Durch kontinuierliche Fortschritte im Bereich des Umweltmanagements trägt sie zudem aktiv zu einem weiteren Kernanliegen, dem Schutz der natürlichen Ressourcen der Erde, bei.

Gegenüber ihren Geschäftspartnern und der Gesellschaft hat die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe den Anspruch als ehrlicher, verantwortungsbewusster und nachhaltig wirtschaftender Partner aufzutreten. Größten Wert legt sie daher auf ein integres Geschäftsverhalten und die Einhaltung sämtlicher im Einzelfall geltenden Gesetze.

Auch von ihren Nachunternehmern und Lieferanten erwartet Bickhardt Bau Integrität und ein gesetzestreues, ethisches Verhalten, das den im Folgenden dargestellten Anforderungen entspricht.

 

2 | Keine Korruption

Nachunternehmer und Lieferanten wirken jeder strafbaren oder unethischen Einflussnahme auf Entscheidungen von Bickhardt Bau oder anderen Unternehmen und Institutionen aktiv und konsequent entgegen und gehen gegen Bestechlichkeit und Bestechung im eigenen Unternehmen vor.

 

3 | Fairer und freier Wettbewerb

Nachunternehmer und Lieferanten halten sich an sämtliche kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und beteiligen sich nicht an illegalen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen.

 

4 | Steuerehrlichkeit sowie Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Nachunternehmer und Lieferanten beachten sämtliche anwendbaren steuer-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitenden. Sie gehen effektiv gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor.

 

5 | Wahrung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie respektvolles Miteinander

Nachunternehmer und Lieferanten achten die Gesundheit, Sicherheit und Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeitenden und verpflichten sich den Prinzipien eines respektvollen, fairen und nichtdiskriminierenden Umgangs. Sie beschäftigen und entlohnen ihre Mitarbeitenden auf der Basis fairer und gesetzeskonformer Verträge und erkennen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen verankerten Menschenrechte an.

Bei der Achtung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen handelt es sich um:

  • das Verbot von Kinderarbeit (Unterschreitung des Mindestalters von 15 Jahren),
  • das Verbot von Zwangsarbeit (Schuldknechtschaft oder Menschenhandel),
  • das Verbot von Diskriminierung,
  • die Gewährleistung der Koalitionsfreiheit (Recht auf Arbeitnehmervertretungen),
  • das Verbot der Lieferung von Produkten die Konfliktmineralien enthalten (konfliktfreie Herkunft),
  • die Vermeidung von Gewalt am Arbeitsplatz sowie
  • die Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Arbeitszeit und Lohnzahlung.
     

Bickhardt Bau erwartet in diesem Zusammenhang die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen und verweist auf die Einhaltung der veröffentlichten Grundsatzerklärung. In dieser Grundsatzerklärung werden die geltenden Vorschriften explizit beschrieben.

 

6 | Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Bickhardt Bau erwartet von ihren Nachunternehmern und Lieferanten, dass sie die geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen einhalten und zum Wohle ihrer Beschäftigten eine sichere und unschädliche Arbeitsumwelt gewährleisten. Sie müssen daher die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern, die im Zusammenhang mit oder während ihrer Arbeit auftreten können.

 

7 | Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften

Bickhardt Bau legt großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde und den Schutz der Umwelt. Von ihren Nachunternehmern und Lieferanten erwartet die Unternehmensgruppe, dass sämtliche einschlägigen Umweltvorschriften und internationalen Übereinkommen über Umweltstandards eingehalten werden. Abfallmengen und schädliche Umwelteinflüsse, etwa Emissionen in Luft, Wasser und Boden, sind nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind die folgenden internationalen Umweltschutzübereinkommen der Vereinten Nationen zu beachten:

  • Vermeidung verbotener Umwelteinwirkungen (Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigungen, Luftverunreinigungen, schädliche Lärmemission oder übermäßigen Wasserverbrauch),
  • Etablierung eines verantwortungsbewussten Chemikalien- und Abfallmanagements,
  • Verbot von widerrechtlichen Zwangsräumungen sowie
  • Einhaltung des Minamata-Übereinkommens (Quecksilberherstellung, Umgang und Entsorgung).
     

Bickhardt Bau erwartet in diesem Zusammenhang die Einhaltung der internationalen Umweltschutzübereinkommen und verweist auf die Einhaltung der veröffentlichten Grundsatzerklärung. In dieser Grundsatzerklärung werden die geltenden Vorschriften explizit beschrieben.

 

8 | Datenschutz

Nachunternehmer und Lieferanten beachten die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in Bezug auf ihre Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner und treffen technische und administrative Sicherheitsvorkehrungen vor Verlust, Zerstörung, Manipulation oder Zugriff durch unberechtigte Dritte.

 

9 | Beachtung der Anforderungen des Verhaltenscodex durch Nachunternehmer und Lieferanten

Es ist das unternehmerische Selbstverständnis von Bickhardt Bau und zugleich die Erwartung an alle Nachunternehmer und Lieferanten, dass im Hinblick auf die Geschäftsbeziehungen zur Bickhardt Bau Unternehmensgruppe alle jeweils anwendbaren Gesetze und die branchenüblichen unternehmensethischen Standards eingehalten werden. Nachunternehmer und Lieferanten sind daher verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis alle für den Vertragsgegenstand maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sowie den ihm von Bickhardt Bau übermittelten Verhaltenscodex und die darin geregelten spezifischen Vorgaben und Pflichten zu beachten.

Nachunternehmer und Lieferanten unterstützen die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe bei der Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Sorgfaltspflichten-Prozesse durch aktive und wahrheitsgemäße Beteiligung und Mitwirkung.

Insbesondere im Hinblick auf die in dem Verhaltenscodex zum Ausdruck kommenden menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen von Bickhardt Bau gilt – vor dem Hintergrund der Umsetzung der Pflichten nach dem deutschen Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – Folgendes:

  • Bickhardt Bau ist berechtigt, im Einzelfall im Hinblick auf die Einhaltung der Gesetze und der in dem Verhaltenscodex aufgeführten Anforderungen weitere Informationen anzufordern und die Einhaltung – höchstens einmal pro Kalenderjahr, es sei denn, es besteht ein berechtigter Überprüfungsanlass – nach vorheriger Ankündigung und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten bei dem Nachunternehmer oder Lieferanten selbst oder durch externe Experten im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vor Ort zu prüfen. Bei jeder Überprüfung ist den berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Nachunternehmers oder des Lieferanten Rechnung zu tragen und die Geschäftsabläufe sind möglichst nicht zu beeinträchtigen.
  • Nachunternehmer und Lieferanten sind verpflichtet, die Einhaltung der in diesem Verhaltenscodex geregelten Grundsätze und Pflichten durch entsprechende vertragliche Vorgaben gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern sicherzustellen und diese zu verpflichten, die Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze entlang der für die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe relevanten Lieferkette ihrerseits an ihre unmittelbaren Zulieferer weiterzugeben.
  • Verstoßen Nachunternehmer oder Lieferanten in erheblichem Maße gegen die in diesem Verhaltenscodex enthaltenen Grundsätze und Pflichten, ist Bickhardt Bau – unbeschadet etwaiger anderer vertraglicher Rechtsbehelfe – nach Maßgabe der für das Vertragsverhältnis geltenden gesetzlichen Regelungen (insbesondere zu Fristsetzung und Abmahnung) berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu dem Nachunternehmer oder Lieferanten durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Es steht im Ermessen von Bickhardt Bau, auf eine Kündigung zu verzichten und dem Nachunternehmern oder Lieferanten aufzugeben, unverzüglich ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes und zur Vermeidung zukünftiger Verstöße zu erstellen und umzusetzen. Während der Dauer der Umsetzung des Konzepts steht es Bickhardt Bau frei, die Geschäftsbeziehung temporär auszusetzen.

 

10 | Bickhardt Bau Hinweisgebersystem

Bickhardt Bau hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das jeder Person – nicht nur den eigenen Mitarbeitenden, sondern auch Dritten (z. B. Mitarbeitenden von Nachunternehmern und Lieferanten) – die Möglichkeit bietet, auf mögliche Compliance-Verstöße sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Sofern gewünscht, können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Nähere Informationen zur Funktionsweise und zum Ablauf des Hinweisgebersystems finden Sie hier.

Nachunternehmer und Lieferanten haben den Verdacht auf einen Verstoß gegen Vorschriften, Gesetze und den hiesigen Verhaltenscodex zu melden. Sie tragen dafür Sorge, die Meldekanäle der Bickhardt Bau Unternehmensgruppe in ihrem Unternehmen angemessen zu kommunizieren.

 

11 | Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen und/oder Anmerkungen zu den Inhalten dieses Verhaltenscodex können sich Nachunternehmer und Lieferanten an den Compliance Officer der Bickhardt Bau SE oder an den zentralen Menschenrechtsbeauftragten der Bickhardt Bau Unternehmensgruppe wenden.

 

Dieser Verhaltenscodex befindet sich auf dem Stand vom 1. Januar 2024.